Corona update

PAST

*** UPDATE 19.8. ***

Erholung nach Corona: Moskau unter Spitzenreitern
Moskau, Karelien sowie die Gebiete Sachalin und Smolensk waren im August Spitzenreiter unter den russischen Regionen beim Wiederhochfahren der Wirtschaft nach der Corona-Zwangspause. Dies geht aus einer Rangliste hervor, die das Büro des Bevollmächtigten für den Schutz der Unternehmensrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation und die Partei Partija Rosta (zu dt.: Wachstumspartei) erstellt haben. Ganz unten landeten das Gebiet Nowosibirsk, die Republiken Tschuwaschien, Chakassien und Dagestan. Laut den Verfassern haben Organisatoren von Großveranstaltungen noch immer Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme ihres Geschäfts./ TASS (RU)

*** UPDATE 2.8. ***

russische Staatsbürger, die in die Russische Föderation zurückkehren, müssen nach ihrer Rückkehr ab dem 1. August keine 14-tägige Quarantäne einhalten. Das geht aus einer neuen Anordnung (RU) der Chefärztin Anna Popowa hervor. Die Anordnung erstreckt sich auch auf die Passagiere der Manager-Sonderflüge (PDF) von AHK und Deutscher Botschaft.

Die 14-tägige Quarantäne betrifft weiterhin alle ausländischen Staatsbürger und Staatenlose, die zu Arbeitszwecken in die Russische Föderation einreisen.

Ebenso benötigen Ausländer künftig bereits vor Antritt ihrer Reise nach Russland einen negativen Corona-Test. Erforderlich ist ein Nachweis über einen Test mit der Polymerase-Kettenreaktionsmethode (PCR), der frühestens drei Tage vor der Ankunft in der Russischen Föderation ausgestellt worden ist. Zuvor durften Ausländer, die keinen negativen Test hatten, diesen innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft ausstellen lassen.

Falls eine Ausstellung des Testnachweises auf Russisch oder Englisch nicht möglich ist, kann der negative Corona-Test auch in der jeweiligen Landessprache vorgelegt werden. Allerdings muss in diesem Fall eine Übersetzung ins Russische vorliegen, die von einem Konsularbeamten der Russischen Föderation beglaubigt worden ist.

Darüber hinaus müssen künftig alle russischen Staatsbürger, die aus dem Ausland nach Russland einreisen, einen Fragebogen auf dem Einheitlichen Portal für öffentliche Dienste („Gosuslugi“) ausfüllen. Das gilt sowohl für reguläre Flüge als auch für Rückholflüge. Die Pflicht, spätestens drei Tage nach der Ankunft einen Corona-Test vorzulegen, bleibt erhalten. Das Testergebnis muss auf dem „Gosuslugi“-Portal hinterlegt werden.

*** UPDATE 25.7. ***

ab dem 1. August wird der Flugverkehr aus und nach Russland wiederaufgenommen. Das hat Russlands Premierminister Michail Mischustin heute angekündigt. Internationale Flüge werden zunächst aus Moskau, St. Petersburg, dem Moskauer Gebiet und Rostow am Don möglich sein.

Bisher steht nicht endgültig fest, für welche Länder die Grenzen geöffnet werden. Laut Vize-Premier Tatjana Golikowa stehen die Türkei (ab 01.08. Istanbul und Ankara, ab 10.08. Antalya, Bodrum und Dalaman), Großbritannien (London) und Tansania (Sansibar) auf der Liste.

Ab wann Flüge aus und nach Deutschland möglich sein werden, steht nicht fest. Laut Transportminister Jewgenij Ditrich verhandelt Russland aktuell mit 30 Ländern über eine baldige Grenzöffnung.

Unklar ist zurzeit noch, was das für die Rückkehr und Einreise von Managern, hochqualifizierten Spezialisten und Technikexperten bedeutet, die bisher über die Rückholflüge der AHK und Deutschen Botschaft eingereist sind.

Eine entsprechende Regierungsverordnung wurde bisher nicht veröffentlicht. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald weitere Details bekannt sind. (Quelle AHK)

*** UPDATE 15.7. ***

Die russischen Behörden haben beschlossen, die obligatorische 14-tägige Isolation für Einreisende abzuschaffen. Dies ist in der Verordnung der Chef-Sanitätsärztin Anna Popowa, veröffentlicht auf dem Internet-Portal der juristischen Informationen angegeben.

Die Notwendigkeit, in Quarantäne zu gehen, wird ab 15. Juli abgeschafft. Dazu muss ein Besucher ein medizinisches Dokument in englischer oder russischer Sprache ausstellen lassen, das einen negativen Test auf das Coronavirus COVID-19 bestätigt. Der ausländische Staatsangehörige kann eine Bescheinigung über einen Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR), der frühestens drei Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde, und einen Nachweis über das Vorhandensein von Immunglobulin-G-Antikörpern (falls vorhanden) vorlegen.

https://www.rbc.ru/society/13/07/2020/5f0c98609a7947e69afac115?utm_source=application.

*** UPDATE 02.7. ***

Einreiseverbot verlängert

Die russische Luftfahrtbehörde Rosawijazija hat eine Verlängerung des im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten Einreiseverbots für Ausländer und Staatenlose in die Russische Föderation bis einschließlich 31. Juli 2020 veranlasst. Dies meldet das russische Wirtschaftsportal RBC.

Eine Ausnahme stellen ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) dar, die sich außerhalb Russlands aufhalten und über ein gültiges Arbeitsvisum verfügen. Diese dürfen laut einer Ende Juni unterzeichneten Regierungsverordnung einmalig in die Russische Föderation einreisen.

*** UPDATE 24.6. ***

Steuererhöhung angekündigt
Der russische Präsident Wladimir Putin hat in seiner gestrigen TV-Ansprache im Rahmen der Corona-Krise weitere Steuer- sowie Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Privatpersonen angekündigt:

Erhöhung der Einkommenssteuer für Jahreseinkünfte über 5 Mio. Rubel von 13% auf 15%. Die Mehreinnahmen sollen zur Behandlung von Kindern mit seltenen Krankheiten eingesetzt werden.

Verlängerung der erhöhten Arbeitslosengeldzahlung im Umfang von mindestens 4.500 Rubel bis einschließlich August.

Eine weitere Einmalzahlung für alle Kinder bis 16 Jahren in Höhe von 10.000 Rubel im Juli.

Vergünstigter Hypothekenzinssatz von 6,5%für Wohnungen bis zu 6 Mio. Rubel bzw. 12 Mio. Rubel in den Ballungsräumen Moskau und St. Petersburg.

Die Möglichkeit, eine Selbstständigkeitanzumelden, soll auf ganz Russland sowie auf Personen ab 16 Jahren ausgedehnt werden.

Unbefristete Steuersenkung für IT-Unternehmen (Einkommenssteuer von 20% auf 3%; Versicherung von 14% auf 7,6%).
Bereitstellung von zusätzlichen 100 Mrd. Rubel für das staatliche Unterstützungsprogramm in Form eines zinsgünstigen Darlehens von 2%für besonders betroffene Industrien.
Putins vollständige Rede finden Sie auf der Kreml-Website (RU).

*** UPDATE 09.6. ***

Moskauer Selbstisolation aufgehoben / Einreiseerleichterungen
Die russische Hauptstadt Moskau beendet die im Zuge der Corona-Krise verhängte „Selbstisolation“ ab dem morgigen 9. Juni 2020. Auch die digitalen Passierscheine werden vollständig abgeschafft. Darüber hinaus treten ab dem 9. Juni folgende Lockerungen in Kraft. Auch Bürger über 65 Jahre und chronisch Kranke dürfen ihre Wohnung wieder uneingeschränkt verlassen.

Friseure, Schönheitssalons, Fotofachgeschäfte, Tierkliniken, Arbeitsagenturen, Carsharing-Anbieter, Nichtregierungsorganisationen, Film- und Aufnahmestudios sowie Forschungsinstitute ihren Betrieb wieder aufnehmen. Theater, Konzertveranstalter sowie Zirkusse dürfen wieder proben. Friedhöfe dürfen wieder uneingeschränkt besucht werden.

Ab dem 16. Juni treten folgende Lockerungen in Kraft:

Zahnkliniken, Bibliotheken, Immobilienbüros sowie Werbe-, Beratungs- und andere Agenturen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Museen, Ausstellungen und Zoos dürfen wieder besucht werden. Der Ticketkauf muss elektronisch erfolgen. Sportveranstaltungen dürfen besucht werden, allerdings unter strengen Auflagen (max. Auslastung bei 10%). Cafés und Restaurants dürfen ihre Sommerterrassen wieder öffnen. Eine Woche darauf dürfen alle Cafés und Restaurants ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Ab dem 23. Juni treten folgende Lockerungen in Kraft:

Fitnessklubs, Schwimmbäder sowie andere Sporteinrichtungen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Staatliche und nicht-staatliche Kindergärten dürfen wieder öffnen. Öffentliche Spielplätze, Sportgeräte sowie Sitzbänke dürfen verwendet werden.

Alle Informationen zu den Lockerungen finden Sie auch auf der russischsprachigen Website des Moskauer Oberbürgermeisters Sergej Sobjanin. Den entsprechenden Erlass finden Sie hier (PDF, RU).

Darüber hinaus hat der russische Premierminister Michail Mischustin das im Zuge der Corona-Krise verhängte Ein- und Ausreiseverbot teilweise gelockert.

Russische Staatsbürger dürfen aus Russland ausreisen, wenn sie: im Ausland studieren, im Ausland medizinisch versorgt werden, im Ausland arbeiten oder im Ausland kranke Verwandte pflegen.

Ausländische Staatsbürger dürfen nach Russland einreisen, wenn sie: in Russland medizinisch versorgt werden, enge Verwandte in Russland haben, die pflegebedürftig sind (einmalige Einreise), Vormund einer pflegebedürftigen Person sind, die in Russland lebt (einmalige Einreise).

*** UPDATE 01.6. ***

Abstimmung über Verfassungsänderung am 1. Juli
Die Russen sollen am 1. Juli über die Verfassungsänderung entscheiden, die Präsident Wladimir Putin im Januar vorgeschlagen hatte. Am Montag stimmte Putin dem von Wahlleiterin Ella Pamfilowa vorgeschlagenen Termin zu. Der Kremlchef beauftragte Pamfilowa und die Leiterin der Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadzor, Anna Popowa, während der Abstimmung die notwenigen Hygienevorkehrungen zu treffen. Die Abstimmung hätte eigentlich bereits am 22. April stattfinden sollen, musste jedoch wegen der Coronavirus-Pandemie verschoben worden. / Interfax (RU).

*** UPDATE 28.5. ***

Moskau verlängert Selbstisolation
Der Moskauer Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat die Selbstisolation und die Laufscheinpflicht in der russischen Hauptstadt bis zum 14. Juni verlängert und neue Corona-Lockerungen angekündigt. Die bereits ausgestellten digitalen Laufscheine sollen automatisch verlängert werden.

Folgende Lockerungen treten am 1. Juni in Kraft:

Autohäuser und viele weitere Handels- und Dienstleistungsbetriebe dürfen wieder öffnen.
Mitarbeiter von Architektur- und Planungsbüros dürfen in ihre Büros zurückkehren.
Der städtische Fahrradverleih nimmt den Betrieb in vollem Umfang wieder auf.
Alle Moskauer, darunter auch Menschen über 65 und chronisch Kranke, dürfen wieder spazieren gehen und im Freien Sport treiben, allerdings unter bestimmten Auflagen.
Alle Parks mit Ausnahme des Sarjadje-Parks öffnen wieder.
Menschen mit der bestätigten Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Infektion und ihre Mitbewohner sowie Personen, die sich nach der Einreise aus dem Ausland für zwei Wochen in die Quarantäne begeben haben, dürfen nicht spazieren gehen.

Spaziergänge und Sport im Freien sind ohne digitale Laufscheine und ohne Handschuhe erlaubt. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

Siegesparade in Moskau am 24. Juni
Die Militärparade zum 75. Jahrestag des Sieges der Sowjetunion über Nazi-Deutschland, die am 9. Mai wegen des Coronavirus abgesagt worden war, findet am 24. Juni statt. Dies entschied Präsident Wladimir Putin am Dienstag. Angesichts der Pandemie ordnete er verstärkte Sicherheitsvorkehrungen bei Vorbereitung und Durchführung der Parade an. / Interfax (RU)

*** UPDATE 19.5. ***

Plan für Wiederhochfahren der Wirtschaft liegt bis 1. Juni vor
Die russische Regierung will bis zum 1. Juni Präsident Wladimir Putin einen Plan für das Wiederhochfahren der Wirtschaft vorlegen. Laut Regierungschef Michail Mischustin beinhaltet das Papier Maßnahmen, die eine Umstrukturierung der Wirtschaft und ihre Rückkehr zur Normalität ermöglichen sowie Beschäftigung und Einkommen wieder nach oben treiben sollen. / TASS (RU)

Haushaltsdefizit von 8,5 Prozent des BIP erwartet
Die russische Regierung erwartet für dieses Jahr ein Haushaltsdefizit von 8,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Schuld sind fiskalpolitische Lockerungen zur Unterstützung der Bürger und der Wirtschaft in der Corona-Krise. Das geht aus dem Entwurf eines gesamtnationalen Plans für das Wiederhochfahren der Wirtschaft hervor. / Interfax (RU)

*** UPDATE 11.5. ***

Putin lockert Corona-Maßnahmen
in einer TV-Ansprache hat Präsident Wladimir Putin die wegen des Coronavirus verhängen „arbeitsfreien Tage“ für beendet erklärt. Nun beginnt eine erste Lockerungsphase der Anti-Corona-Maßnahmen. Unternehmen aus zahlreichen Branchen dürfen ihren Betrieb ab dem 12. Mai wieder aufnehmen, darunter Energie-, Bau-, Bergbau-, Landwirtschafts- sowie produzierende Unternehmen.

Der Kampf gegen des Virus sei jedoch noch nicht beendet, so Putin. Alle Unternehmen müssten sicherstellen, dass Sicherheitsvorkehrungen wie Mindestabstand und Maskenpflicht eingehalten werden. Massenveranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Für Personen über 65 Jahre sowie chronisch Kranke bleiben alle Einschränkungen bestehen.

Darüber hinaus hat Präsident Putin eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft angekündigt, unter anderem:

– Ein spezielles Kreditprogramm für bestimmte Branchen mit Zinssatz von 2% zur Auszahlung von Gehältern
– Abschreibung aller Steuerzahlungen für Einzelunternehmen und KMU mit Ausnahme der Mwst. im 2. Quartal 2020
– Rückzahlung von 2019 gezahlten Steuern für alle Selbstständigen

Alle Regionen dürfen individuell entscheiden, welche Beschränkungen zu welchem Zeitpunkt aufgehoben werden. In Moskau und St. Petersburg bleibt das Regime der „Selbstisolation“ bis Ende Mai in Kraft. Somit bleiben Restaurants, Schönheitssalons, Nicht-Lebensmittelläden und Parks weiterhin geschlossen. Bis Ende Mai sind auch die „digitalen Laufscheine“ zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Moskau obligatorisch. / Kremlin.ru (RU)

*** UPDATE 08.5. ***

Selbstisolation verlängert
Die Stadt Moskau hat die sogenannte Selbstisolation bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Somit bleiben Restaurants, Nicht-Lebensmittelläden sowie Kultur- und Sporteinrichtungen in der russischen Hauptstadt weiterhin geschlossen.

Darüber hinaus gilt ab dem 12. Mai eine Masken- und Handschuhpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxi), am Arbeitsplatz sowie in allen Geschäften. Zuvor ausgestellte digitale Laufscheine für den Weg zur Arbeit werden automatisch bis zum 31. Mai 2020 verlängert.

Produzierende Firmen und Bauunternehmen in Moskau dürfen ab dem 12. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen, allerdings unter Einhaltung einiger Sicherheitsvorkehrungen (Mindestabstand). / Erlass des Oberbürgermeisters (RU)

*** UPDATE 06.5. ***

Corona-Update
Exit aus dem Lockdown: Popowas Drei-Punkte-Plan

Die russische Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor hat einen Plan zur Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen vorgelegt. Sobald die Pandemie auf dem Rückzug sei, sollen die verhängten Restriktionen in drei Stufen aufgehoben werden.

Dies teilte die Leiterin der Behörde, Anna Popowa, in einer Video-Konferenz mit Präsident Wladimir Putin mit. Die von Rospotrebnadzor vorgeschlagenen Stufen lauten:

Zunächst solle Sport an der frischen Luft wieder erlaubt werden, außerdem sollen kleine Geschäfte und Läden wieder öffnen dürfen.
Im zweiten Schritt sollen erste Schulen und Unis wieder öffnen, außerdem sollen Spaziergänge mit der Familie wieder erlaubt werden.
Zuletzt sollen Hotels, Parks und öffentliche Plätze unter Einhaltung des Sicherheitsabstands wieder öffnen.
Falls sich die Lage wieder verschlimmert, können die Maßnahmen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, so Popowa. Konkret haben in jedem Fall die Regionen über die Ausgestaltung zu entscheiden.

Moskaus Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hat außerdem angekündigt, dass ab dem 12. Mai Industriebetriebe und Bauunternehmen in der Stadt ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Restaurants und Cafés sollen erst als letztes wieder öffnen dürfen. Quelle: RBC.ru

*** UPDATE 02.5. ***

In Moskau haben sich nach Angaben von Bürgermeister Sergej Sobjanin schon mehr als eine Viertelmillion Menschen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Reihentests in der russischen Hauptstadt hätten bei rund zwei Prozent der Einwohner – also bei mehr als 250.000 Menschen – eine Infektion nachgewiesen. In ganz Russland waren zuvor offiziell 114.000 Infektionsfälle gemeldet worden – darunter 57.300 Fälle in Moskau. Sobjanin erklärte, die russische Hauptstadt habe die Ausbreitung des Virus durch die Ausgangssperre und andere Maßnahmen bisher eindämmen können. Auch die Test-Kapazitäten seien in den vergangenen Wochen stark ausgebaut worden. Der Höhepunkt der Infektionswelle stehe der Stadt aber noch bevor. (Quelle: Tagesschau.de)

*** UPDATE 28.4. ***

Erlass des russischen Präsidenten über die Verlängerung der Maßnahmen zur Sicherstellung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19)
vom 28. April 2020
Zur weiteren Sicherstellung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) und gemäß Art. 80 der Verfassung der Russischen Föderation wird Folgendes angeordnet:
1. Die Tage im Zeitraum vom 6. Mai bis zum 8. Mai 2020 (einschließlich) sind bezahlte arbeitsfreie Tage.
2. Die Amtspersonen (Leiter der höchsten Verwaltungsbehörden) der Subjekte der Russischen Föderation haben im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 11. Mai 2020 die Maßnahmen zur Sicherstellung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung nach Maßgabe des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 239 vom 2. April 2020 und unter Berücksichtigung dieses Erlasses durchzusetzen.
3. Dieser Erlass trifft auf folgende Kategorien von Arbeitnehmern nicht zu:
a) Mitarbeiter in Einrichtungen mit technologischen Anlagen im
kontinuierlichen Betrieb;
b) Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen und Apotheken;
c) Mitarbeiter in Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs;
d) Mitarbeiter in Einrichtungen, die dringend notwendige Leistungen
unter außerordentlichen Bedingungen sowie in anderen Fällen, in denen das Leben der Menschen oder normale Lebensbedingungen bedroht werden, erbringen;
e) Mitarbeiter in Einrichtungen, die dringend notwendige Reparatur- sowie Be- und Entladearbeiten durchführen;
f) Einrichtungen, die Finanzdienstleistungen in Bezug auf die unaufschiebbaren Aufgaben erbringen (vor allem im Bereich Zahlungsverkehr und Einzahlungen);
g) sonstige Unternehmen und Einrichtungen nach Maßgabe der Entscheidungen der höchsten Verwaltungsbehörde des jeweiligen Subjektes der Russischen Föderation je nach der epidemiologischen Situation und Besonderheiten der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) im entsprechenden Subjekt der Russischen Föderation.
4. Systemrelevante Unternehmen und Einrichtungen sowie Unternehmen und Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Bildung können nach Abstimmung mit der Regierung der Russischen Föderation von den Anforderungen dieses Erlasses befreit werden.
5. Die föderalen Behörden sowie die Verwaltungsorgane der staatlichen außerbudgetären Fonds (Spezialfonds) sollen festlegen, wie viele Beamte und Angestellte nötig sind, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 11. Mai 2020 aufrechtzuerhalten.
6. Die regionalen Behörden in den Föderationssubjekten der Russischen Föderation sowie die Behörden der kommunalen Selbstverwaltung sollen je nach der epidemiologischen Situation vor Ort festlegen, wie viele Beamte und Angestellte nötig sind, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 11. Mai 2020 aufrechtzuerhalten.
7. Die Einrichtungen, die massenmediale Produkte produzieren und herausgeben, müssen bestimmen, wie viele Mitarbeiter nötig sind, um die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 11. Mai 2020 aufrechtzuerhalten.
8. Dieser Erlass trifft am Tag der offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Aktualisierung des Erlasses des Bürgermeisters von Moskau: die Aktualisierungen sind gelb hervorgehoben:

Moskauer_Erlass_Nr._51-UM_DE

*** UPDATE 27.4. ***

Überblick über seine Auffassung zu aktuellen Fragen der
Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Ausbreitung der
COVID-19-Infektion in Russland und ihrer Bekämpfung.

HÖHERE GEWALT, UNMÖGLICHKEIT DER ERFÜLLUNG UND WESENTLICHE ÄNDERUNGEN

Das Oberste Gericht erlaubt es, die epidemiologische Situation und die
damit verbundenen Beschränkungen als höhere Gewalt, als wesentliche
Änderung der Umstände, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde,
sowie als Grund für die Unmöglichkeit der Erfüllung von Verpflichtungen
einzustufen. Eine solche Einstufung nimmt ein Gericht aber nicht
automatisch vor, sondern für jeden konkreten Fall auf Grundlage einer
individuellen Prüfung der Situation und der von der betroffenen Person
vorgelegten Beweise. 1 https://vsrf.ru/press_center/news/28855/.

VERFAHRENSFRISTEN UND ARBEITSFREIE TAGE

Das Oberste Gericht erläutert, dass alle üblicherweise in Tagen
berechneten Verfahrensfristen in gewohnter Weise weiterlaufen und auch
die Werktage vom 30. März bis zum 30. April einschließen, die durch
Präsidialerlasse für arbeitsfrei erklärt wurden. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen solchen Tag, läuft die Frist an diesem Tag ab und
nicht erst am nächsten Werktag. Wird eine Verfahrensfrist versäumt, kann
das Gericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn die
Fristversäumnis aus einem triftigen Grund, unter anderem wegen der
Einführung von Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus, erfolgte.

ERFÜLLUNGSFRISTEN UND VERJÄHRUNG

In gleicher Weise erlaubt die Einführung von arbeitsfreien Tagen in der
Zeit vom 30. März bis zum 30. April durch den Präsidenten es nicht, die
Frist zur Erfüllung einer Verpflichtung, die an einem dieser Tage endet,
auf den ersten darauf folgenden Werktag zu verschieben. Alle
Verpflichtungen sind gemäß den üblichen Regeln zu erfüllen. Auch die
Verjährungsfristen werden so berechnet. Ihr Ablauf kann gehemmt sein,
wenn die Coronavirus-Infektion oder Beschränkungen zu ihrer Bekämpfung
als Umstände höherer Gewalt anerkannt werden, welche den Antragsteller
gehindert haben, sich vor Ablauf der Verjährungsfrist an das Gericht zu
wenden. Der Antragsteller muss jedoch sowohl das Vorliegen höherer
Gewalt als auch einen direkten Kausalzusammenhang zwischen diesem
Umstand und der Versäumnis der Verjährungsfrist nachweisen.

MORATORIUM FÜR INSOLVENZEN

Wenn eine Gesellschaft oder eine natürliche Person nach der Liste der
Regierung zu einer Personengruppe gehört, auf welche sich das Moratorium
für Insolvenzen erstreckt, wird ein entsprechender Insolvenzantrag vom
Gericht ohne Prüfung zurückgewiesen.

*** UPDATE 21.4. ***

Die Staatsduma hat ein weiteres Föderales Gesetz mit
Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen in dritter
Lesung verabschiedet.

GEWINNSTEUER Das Gesetz sieht eine Änderung des Verfahrens zur Leistung
von Vorauszahlungen und die Erhöhung der Erlös-Bemessungsgrenze für
Zwecke der Steuerentrichtung am Quartalsende vor. So wird allen
Steuerzahlern von April 2020 und bis Ende 2020 das Recht gewährt, die
Vorauszahlungen monatlich zu leisten, wobei die Berechnung der Zahlungen
auf Grundlage des faktischen Gewinns anstatt auf Grundlage des Gewinns
des Vorquartals erfolgt, was sich angesichts des im zweiten Quartal
erheblich gefallenen Handelsumsatzes zweifellos positiv auswirken wird,
da so Steuerüberzahlungen an den Fiskus vermieden werden können. Hierfür
ist es erforderlich, die Bilanzierungsvorschriften im jeweiligen
Unternehmen zu ändern und die Steuerbehörde im gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren zu benachrichtigen. Außerdem gewährt das
Gesetz das Recht, auf eine quartalsweise Entrichtung der Vorauszahlungen
zu wechseln, wenn in den letzten vier Quartalen die Verkaufseinkünfte
des Steuerzahlers im Durchschnitt 25 Millionen Rubel pro Quartal nicht
überstiegen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 15 Millionen Rubel.

EINKOMMENSTEUER FÜR NATÜRLICHE PERSONEN (NDFL) Das Gesetz sieht eine
Befreiung von aus föderalen Mitteln gewährten Zuzahlungen für mit
COVID-19-Erkrankten arbeitendes medizinisches Personal, sowie von aus
föderalen Mitteln im Zusammenhang mit der Pandemie und den dadurch
verursachten negativen Folgen gezahlten Subventionen von der
Einkommensteuer vor. Diese Vergünstigungen werden, wie auch ein Teil der
gewinnsteuerlichen Vergünstigungen, rückwirkend ab 1. Januar 2020 angewendet

*** UPDATE 17.4. ***

UPDATE: Aeroflot verkauft erst wieder Tickets fuer den 1. August und danach!

Aeroflot gab bekannt, den Verkauf von Tickets für internationale Flüge ausgesetzt zu haben, um die Belastung des Contact Centers und der Verkaufsbüros zu verringern. “Sie sollten bei dieser Entscheidung nicht nach Prognosen für die Wiederaufnahme internationaler Flüge suchen “, zitiert Interfax Yulia Spivakova, Sprecherin der Fluggesellschaft.

*** UPDATE 16.4. ***

Der Kreml hat die Verlegung der Parade am 9.Mai zum 75.Jahrestag der Befreiung von Faschismus beschlossen. Ein neuer Termin ist noch nicht benannt.
https://www.rbc.ru/politics/15/04/2020/5e9736bc9a79476b81f1732f

*** UPDATE 14.4. ***

Angesichts der aktuellen globalen Krise und der immer strikteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ist die russische Wirtschaft mehr als sonst auf staatliche Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen angewiesen.

Derzeit werden von der russischen Regierung viele Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt, von der Verschiebung von Meldefristen und vergünstigten Krediten bis hin zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung (unter anderem Versicherungsprämien).

Viele dieser Maßnahmen zielen auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen ab.

Wir möchten kurz daran erinnern, dass der KMU-Status und seine Kriterien im Föderalen Gesetz Nr. 209-FZ vom 24.07.2007 mit späteren Änderungen festgelegt sind.

Von Bedeutung sind:

die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten im vorangegangenen Kalenderjahr (bis zu 100 für kleine Unternehmen; bis zu 250 für mittlere Unternehmen) und
die Höhe der Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr (bis zu 800 Millionen Rubel für kleine Unternehmen; bis zu 2 Milliarden Rubel für mittlere Unternehmen).
Um den Status eines KMU in Russland zu erhalten, muss das Unternehmen außerdem in das entsprechende Register eingetragen werden (https://rmsp.nalog.ru/).

Lange Zeit war der KMU-Status für Unternehmen mit einem hohen Anteil an ausländischem Kapital nicht zugänglich, da zusätzlich zu den oben genannten Schwellenwerten der Anteil an russischem Kapital bei mindestens 51% liegen musste

Bedeutet dies, dass die Tochtergesellschaften ausländischer Firmen nicht auf die von der Regierung angebotenen Privilegien und Vergünstigungen zurückgreifen können?

Es sei daran erinnert, dass am 1. Dezember 2018 separate Paragraphen des Föderalen Gesetzes Nr. 313-FZ „Über Änderungen des Föderalen Gesetzes „Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation“ in Kraft traten, nach denen die Kriterien für den Status eines KMU geändert wurden.

Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen ist der KMU-Status auch für diejenigen Unternehmen verfügbar, bei denen die ausländische Beteiligung 49% übersteigt.

Dabei wird vorausgesetzt, dass auch die Muttergesellschaft die von der Russischen Föderation festgelegten Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt.

Russische Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von mehr als 49% können jedoch erst dann offiziell in das Register (s.o.) eingetragen werden, d.h. den Status eines KMU erhalten, wenn die Berichte ihrer Muttergesellschaft auf die Einhaltung der in Russland geltenden KMU-Kriterien geprüft wurden.

Eine solche Prüfung wird von dazu berechtigten Gesellschaften durchgeführt, die in Russland im Register der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen sein müssen.

„Gemäß Absatz 6.2 des Artikels 4.1 des Gesetzes über KMU sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Informationsquelle für die Führung des Einheitlichen Staatlichen Registers für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Zuständigkeit wird in der folgenden Reihenfolge erfüllt:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet eine Prüfung für Unternehmen an, die daran interessiert sind, in das Register der KMU aufgenommen zu werden (auf Wunsch des Unternehmens). Die Dienstleistung seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht in der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Kriterien durch den Teilhaber des Unternehmens – eine ausländische juristische Person (die Bestätigung erfolgt jährlich). Diese Dienstleistung erfolgt durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Übereinstimmung mit:
Absatz 6.2 des Artikels 4.1 des Föderalen Gesetzes „Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Russischen Föderation“ (geändert durch das Bundesgesetz Nr. 313-FZ vom 3. August 2018) und
dem International Standard on Assurance Engagement (ISAE) 3000.
Um die Erfüllung der oben genannten Kriterien zu bestätigen, vergleicht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Angaben über die Höhe des Jahresumsatzes und über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der ausländischen juristischen Person mit den Vorgaben. Für den Vergleich muss das Unternehmen, das die Dienstleistung in Auftrag gibt, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Bericht der ausländischen juristischen Person für das jeweilige Jahr vorlegen, der der Steuerbehörde des Landes, in dem diese Person ansässig ist, vorgelegt wird.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Dienstleistung erstellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Liste der von ihr geprüften Gesellschaften, die vor dem 1. Dezember des vorherigen Kalenderjahres gegründet wurden und deren Teilhaber ausländische juristische Personen sind und die die oben genannten Kriterien erfüllen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sendet die Liste dieser Unternehmen an den Föderalen Steuerdienst Russlands. Die Liste wird in Form eines elektronischen Dokuments mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur über die offizielle Website des Föderalen Steuerdienstes eingereicht.
Die Einreichungsfrist läuft vom 1. Juli bis zum 5. Juli.“

Nach bisherigen Ausführungen und Erläuterungen werden nur Unternehmen mit diesem Status, d.h. solche, die offiziell im Register eingetragen sind, von den vorgeschlagenen Vergünstigungen für KMU in der Russischen Föderation profitieren können.

Es ist derzeit unklar, ob diese Verordnung noch weiter präzisiert wird. Auf alle Fälle empfehlen wird die Relevanz des oben genannten Verfahrens für Ihr Unternehmen zu prüfen.

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Vom 13. bis 19. April 2020 werden in Moskau eine Reihe zusätzlicher Verbote und Beschränkungen eingeführt.

1. Die Arbeit fast aller Unternehmen und Organisationen wird vorübergehend eingestellt, mit Ausnahme von Regierungsstellen, medizinischen Organisationen, Unternehmen der Lebensmittel- und Medizinindustrie, Herstellern persönlicher Schutzausrüstung, wichtigen Verteidigungsunternehmen, Raumfahrtunternehmen, Nuklearindustrie und kritischer Infrastruktur.

Lebensmittelgeschäfte und andere Einzelhandelsgeschäfte, die derzeit geöffnet sind, bleiben weiterhin in Betrieb.
Strukturen, die die Lohnzahlungen sicherstellen, können weiterhin arbeiten.
Alle operativen Unternehmen sollten das Personal am Arbeitsplatz minimieren.
Die verbleibenden Mitarbeiter unterliegen der Fernarbeit oder haben eine arbeitsfreie Woche.

2. Bau- und Reparatur-Arbeiten werden mit Ausnahme des Baus medizinischer Einrichtungen, Unternehmen, die kontinuierlich arbeiten, Unternehmen für den Bau und die Instandhaltung von U-Bahn, Eisenbahn, öffentlichen Verkehrsmitteln und Flughäfen ausgesetzt.

3. Carsharing ist ausgesetzt.

4. Die Erbringung medizinischer Dienstleistungen durch Organisationen und Einzelunternehmer, für die diese Art von Tätigkeit nicht die Haupttätigkeit ist, wird ausgesetzt.

5. Es wird eine vorübergehende Regelung für die Ausführung des Stadtbudgets eingeführt, in deren Rahmen die Vergabe von Einkäufen, außer dringende Beschaffungen, ausgesetzt wird.

AEB LINK

*** UPDATE 13.4. ***

Wie beantrage ich einen digitalen Pass?

Digitale Ausweise können wie folgt erhalten werden:

• auf Websites: für Moskau – nedoma.mos.ru *, für die Region Moskau – www.uslugi.mosreg.ru * und die mobile App „STOP COVID-19“ *;

• telefonisch: für Moskau – 8-495-777-77-77, für die Region Moskau – 8-800-550-50-30; oder

• per SMS: für Moskau – 7377, für die Region Moskau – 0250

*** UPDATE 12.4. ***

Auf Beschluss der Moskauer Regierung gilt ab Montag, 13.4., dass nur noch Büros von systemrelevanten Firmen mit Passierschein betreten werden können und Bürger täglich für zwei Stunden im näheren Umkreis des Wohnorts zum Einkauf das Haus verlassen dürfen. Dazu können Barcodes per Handy täglich beantragt werden. Systemrelevante Firmen stellen ihren Mitarbeitern diese Codes personengebunden zur Verfügung.

Die elektronische Ausweise sind auch notwendig , um während der Coronavirus-Pandemie Transportmittel wie Auto, Taxi oder U-Bahn zu benutzen. Die Ausweise können ab Montag, den 13. April, beantragt werden. Ab Mittwoch, den 15. April, sind die E-Ausweise obligatorisch.

Die genauen Handhabungen sollen am 12.4. veröffentlicht werden. – wir halten Sie auf dem Laufenden . Aktualisieret Info auf russisch unter: www.mos.ru (leider ist der Server momentan überlastet)

*** UPDATE 10.4. ***

NEUER SERVICE ZUR SELBSTKONTROLLE: ERFÜLLUNG DER KRITERIEN ZUM ERHALT STAATLICHER UNTERSTÜTZUNG

Auf der Seite des Föderalen Steuerdienstes Russlands wurde ein neuer Service bereitgestellt, mit dessen Hilfe Unternehmen eigenständig prüfen können, ob sie die Kriterien zum Erhalt staatlicher Unterstützung erfüllen.

Folgen Sie dem Link: Russisches Update

Praktisch ist, dass alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen je nach Zugehörigkeit des Unternehmens zu einer der Kategorie aufgelistet werden.

Die Liste der Maßnahmen wird laufend aktualisiert.

Beachten Sie, dass jede Region selbstständig zusätzliche Fördermaßnahmen beschließt, vergessen Sie daher nicht, die regionalen Informationsportale zu prüfen.

*** UPDATE 6.4. ***

We would like to inform you that on April 01, 2020, Federal Law No. 98-FZ dd. April 1, 2020, “On Amendments to Certain Legislative Acts of Russian Federation on Prevention and Elimination of Emergencies” (hereinafter referred to as the “Law”) came into force. Among emergency measures taken in connection with the coronavirus pandemic this law provides for measures aimed at protecting the interests of real estate (buildings, premises, etc.) tenants.

The Law applies to any lease agreements for real estate, both in state or municipal property as well as belonging to legal entities and individuals. The new rules will also be applicable to sublease agreements.

For lease agreements concluded before the decision of the state body of the relevant territorial entity of the Russian Federation on the introduction in 2020 of a high alert or emergency regime (the high alert regime was introduced in Moscow on March 05, 2020), the following is provided:

the lessor is obliged to conclude with the tenant an additional agreement on a deferment of the rent payment within 30 days from the date of the relevant application of the tenant. At the same time specific requirements for the conditions of such a deferment (deferral period, interest on the debt amount, liability of the parties) will be established additionally by the Government of the Russian Federation;

the amount of rent under such lease agreements may be changed by agreement of the parties at any time during the year 2020.

As another measure to support tenants the Law establishes their right to demand a rent reduction for the period of 2020 with reference to the impossibility to use the property due to the decision by the state authorities to introduce a high alert or emergency regime.

Since the issue of deferring rental payments or reducing their size is of top interest at the moment we would be glad to promptly support you during communication with lessors to coordinate the necessary changes to rental agreements. In particular we will be happy to prepare draft written appeals to the lessor and additional agreements to lease agreements in accordance with the Law, as well as to give you advice on how to communicate with the lessor on these issues.

*** UPDATE 2.4. ***

Putin hat heute in seiner Fernsehansprache an die Nation, die Verlängerung der “arbeitsfreien Zeit” bis zum 30.4.2020 bekannt gegeben. Darüber hinaus hat er den Gouverneuren weitere Vollmachten für regionale Entscheidungen zur Krisenbewältigung eingeräumt.

*** UPDATE 1.4. ***

 CoronaParlamentarischer Staatssekretär Thomas Bareiß wird neuer Mittelstandsbeauftragter
Einleitung
Heute hat das Bundeskabinett den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Thomas Bareiß zum neuen Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung bestellt.

*** UPDATE 30.3. ***

New update  on the new measures implemented by the Russian Government and Moscow Mayor.

Starting March 30, 2020 all transportation through Russian borders are temporarily restricted, including through vehicle, railway, pedestrian, river and mixed boarder checkpoints under the Russian Government’s ruling.
Some new exceptions are also included as follows:
Those persons, who permanently live in Kaliningrad Region, going by train from one place in Russia to Kaliningrad Region and back. They must have an entry in their passport proving permanent residence in the Kaliningrad Region.
Russian citizens, who permanently live in separate locations of Donetsk and Lugansk Regions (Ukraine) and havw the local Russian passport.
The new Moscow Mayor’s Decree dated March 29, 2020 No. 34-UM implements the following new main restrictions, effective as of today March 30, 2020:

All citizens must follow the ‘social distance’ of 1.5 meters, except for passengers or baggage transportation services
All organizations must follow the same ‘social distancing‘ at their premises and territories
All citizens (without any limitations) must retain the self-isolation regime at home, except for:
Employees from the companies who have been exempted from the non-working week rule and retain their business operations (e.g. supermarkets, pharmacies and other providers of essential services and infrastructure) )
Purchasing essential goods and foods, discarding rubbish, or walking a dog within a 100 meters of home
Those persons who have a special pass issued under the Moscow Government’s decree (the rules on this special pass are still subject to clarification, but it is expected to be special QR-codes assigned to each affected person through the Moscow Mayor’s website).
City transportation passes are subject to the relevant extensions for the whole period of the mass isolation of people
Those persons, who are duly registered as unemployed (except for those who are dismissed for cause or having an employment track record in 2020 less than 60 calendar days) are subject to payment of the additional regional allowance. Such an allowance for unemployed would be up to RUB 19,500 and all additional payments would be effective from April 1, 2020.

(Quelle: Schneider Group)

 

*** UPDATE 27.3. ***

Kampf ge­gen Co­ro­na: Größ­tes Hilfs­pa­ket in der Ge­schich­te Deutsch­lands –

Info vom Bundesfinanzministerium

Weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Zu den eingeführten vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark und den Reisebeschränkungen im außereuropäischen Luftverkehr informiert das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite.

Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.

*** UPDATE 26.3. ***

Russland streicht ab 27. März alle internationalen Flugverbindungen – sowohl reguläre als auch Charterflüge. Ausgenommen sind Flüge, die notwendig sind, um in anderen Ländern gestrandete Russen nach Hause zu holen, sowie andere Sonderflüge. Eine entsprechende Anweisung von Premierminister Michail Mischustin an die russische Luftverkehrsbehörde Rosawiazija ist auf der Seite der Regierung zu finden: http://government.ru/orders/selection/401/39276/

*** UPDATE 25.3. ***

In seiner TV-Rede vom 25. März hat Präsident Wladimir Putin umfangreiche Maßnahmen angekündigt, die im Wesentlichen folgende Einzelpunkte umfassen:

Der Zeitraum vom 30. März bis zum 3. April 2020 wird landesweit zu einem Urlaubszeitraum erklärt, in dem die Beschäftigten ihre Gehälter weiterhin erhalten. Ausnahmen werden für bestimmte wesentliche Organisationen und deren Mitarbeiter gemacht. Dieser Zeitraum bekommt demnach den Status von Feiertagen. Aufgrund der zusätzlichen Feiertage muss auch die Komplexität bei der Gehaltsabrechnung für die Monate März und April berücksichtigt werden.
Das Referendum zur Abstimmung über die geplanten Verfassungsänderungen wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Bis Ende 2020 wird der staatliche Zuschuss für den Krankenstand auf der Grundlage eines monatlichen Mindestlohns berechnet.
Das maximale staatliche Arbeitslosengeld wird bis zum monatlichen Mindestlohn erhöht.
Zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen werden diesen Unternehmen Moratorien für die nächsten sechs Monate für folgende Bereiche gewährt:

Verpflichtungen zur Rückzahlung von Bankkrediten,
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, (Kleinstunternehmen wird auch ein Moratorium für die Zahlung von Sozialbeiträgen an die Sozialfonds gewährt),
Anträge der Gläubiger auf Konkurs und Vollstreckung von Schulden.
Ferner sollen folgenden Änderungen bezüglich der Besteuerung umgesetzt werden:

Die Sozialabgabensätze werden um die Hälfte von 30 auf 15 Prozent gesenkt.
Die Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen wird zukünftig 15% betragen. Doppelbesteuerungsabkommen sollen entsprechend angepasst werden. Wenn ein Partnerland nicht zustimmt, wird Russland das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen aufkündigen.
Das Einkommen natürlicher Personen aus Bankeinlagen und Schuldverschreibungen unterliegt der persönlichen Einkommenssteuer in Höhe von 13 Prozent, wenn der Gesamtbetrag eine Million Rubel übersteigt.

***    ***   ***

Damit Ihre Betriebe und Unternehmen in diesen unsicheren und risikoreichen Zeiten durch das Corona-Virus keinen Schaden erleiden, möchten wir dazu beitragen, Sie durch die Bereitstellung von Informationen der Bundesregierung und Hilfestellung deren Inanspruchnahme zu unterstützen. Aufbereitet wird das von unserem Partner, dem IWR.

Im folgenden werden wir Sie deshalb über alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft unserer Bundesregierung informieren. Bei Unklarheiten oder konkreten Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Um deutsche Unternehmen bei der wirtschaftlichen Krise durch das Corona-Virus zu stützen, hat die Bundesregierung in Deutschland ein groß angelegtes Hilfspaket geschnürt.

Damit Sie möglichst schnell und zuverlässig an finanzielle Soforthilfe gelangen, wenn Ihr Unternehmen Liquidität benötigt, listen wir Ihnen hier die Landesförderinstitute Ihres Bundeslandes auf und welche Maßnahmen das jeweilige Bundesland bereitstellt:

– Baden Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Bayern: LfA Förderbank Bayern leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Berlin: Investitionsbank Berlin leistet ab Freitag, den 27.03. Soforthilfemaßnahmen

– Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg leistet ab Mittwoch, den 25.03. Soforthilfemaßnahmen

– Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Hamburg: Hamburgische Inestitions- und Förderbank nimmt bald Anträge auf  Soforthilfemaßnahmen an

– Hessen: Wirtschafts- und Infrastukturbank Hessen leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen leistet ab Mittwoch, den 25.03. Soforthilfemaßnahmen!

– Nordhein-Westfalen: NRW.Bank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Sachsen: Sächsische Aufbaubank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

– Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein leistet noch keine Soforthilfe

– Thüringen: Thüringer Aufbaubank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen

***UPDATE 24.03.2020***

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