Erlass des Oberbürgermeisters Moskaus

PAST

Anlässlich des Corona Virus hat der Oberbürgermeister Moskaus folgenden Erlass bekannt gegeben, den wir mit Ihnen teilen möchten.

ERLASS
DES OBERBÜRGERMEISTERS MOSKAUS
5. März 2020 Nr. 12-UM
über die Einführung
des Bereitschaftszustandes
Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch das neuartige Coronavirus in Moskau
(2019-nCoV) wird gemäß Art. 4.1 6 lit. b) des Föderalen Gesetzes Nr. 68- FZ vom 21. Dezember 1994 „Über den Schutz der Menschen und der Siedlungsräume bei Notfällen (Naturkatastrophen und technischen Katastrophen)“ Folgendes angeordnet:
1. In der Stadt Moskau ist der Bereitschaftszustand einzuführen.
2. Personen, die Territorien besucht haben, in denen Erkrankungsfälle durch das neuartige Coronavirus festgestellt worden sind (2019-nCoV), werden verpflichtet:
2.1. nach ihrer Rückkehr in die Russischen Föderation über die besuchten Orte, Aufenthaltszeiten in diesen Orten und ihre Kontakte über die Hotline der Stadt Moskau (Tel.: +7(495)870-45-09) zu berichten.
2.2. bei ersten Symptomen von Atemwegserkrankungen unverzüglich ärztliche Hilfe zu suchen, ohne in den Anstalten des Gesundheitswesens persönlich zu erscheinen.
2.3. Die Verordnungen von Fachärzten für Hygiene in Bezug auf die Hausquarantäne zu beachten.
3. Personen, die aus der Volksrepublik China, der Republik Korea, Italien, der Islamischen Republik Iran, Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien zurückkommen sowie aus anderen Staaten mit angespannter Lage in Hinsicht auf die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) gemäß dem von der Moskauer Verwaltung der russischen Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor bestätigten Länderverzeichnis, werden verpflichtet, zusätzlich zu den gemäß Ziffer 2 dieses Erlasses vorgesehenen Maßnahmen auch für ihre Selbstisolierung in ihren Wohnungen bzw. Häusern für 14 Tage nach ihrer Rückkehr in die Russische Föderation zu sorgen. Diese Personen dürfen weder zur Arbeit gehen noch Bildungseinrichtungen besuchen und müssen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden.
4. Alle Arbeitgeber in Moskau werden verpflichtet:
4.1. Die Körpertemperatur von Mitarbeitern am Arbeitsplatz zu messen und zu veranlassen, dass sich Personen mit erhöhter Körpertemperatur vom Arbeitsplatz entfernen.
4.2. Mitarbeiter zu unterstützen, die zur Selbstisolierung in ihren Wohnungen bzw. Häusern verpflichtet sind.
4.3. Auf Anfrage der Moskauer Verwaltung des Föderalen Dienstes für die Aufsicht auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und des Wohlergehens der Menschen (Rospotrebnadsor, Russlands Verbraucherschutzbehörde) Angaben über alle Kontakte des mit dem neuartigen Coronavirus (2019- nCoV) Erkrankten im Zusammenhang mit Ausführung seiner Arbeitspflichten unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sowie für Desinfektion von Räumlichkeiten zu sorgen, in denen sich der oder die Erkrankte aufgehalten hat.
5. An das Moskauer Department für Gesundheitswesen:

5.1. Es muss dafür gesorgt werden, dass die in Ziffern 2 und 3 dieses Erlasses genannten Personen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhalten, ohne dafür in den entsprechenden Anstalten des Gesundheitswesens erscheinen zu müssen;
5.2. Die Arbeit der Anstalten des Gesundheitswesens soll so organisiert werden, dass die ärztliche Hilfe zu Hause Priorität hat:
für Erkrankte mit Symptomen von Atemwegserkrankungen und Fieber, welche Territorien besucht haben, in denen Erkrankungsfälle durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) festgestellt worden sind, und
für Über-60-jährige.
Der Ambulanzdienst soll zu diesem Zweck durch Mitarbeiter aus Prophylaxeabteilungen, aus dem städtischen Dienst für Lungenheilkunde und durch Stationsärzte aus den Hochschulbildungseinrichtungen verstärkt werden.
5.3. Es ist dafür zu sorgen, dass die Anstalten des Gesundheitswesens (Kliniken, Ambulanzen sowie notfallmedizinische Dienste) bereit sind, Patienten mit Symptomen von Atemwegserkrankungen aufzunehmen, schnellstmöglich zu behandeln und Proben für Tests auf das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) zu entnehmen.
6. Im Zusammenhang mit der laufenden Modernisierung der Infektionsklinik Nr. 1 soll A. Ju. Botschkarjow, stellvertretender Oberbürgermeister, der in der Regierung Moskaus für die städtebauliche Politik und Bauwesen zuständig ist, prüfen, ob ein Infektionsgebäude aus Fertigteilen (im Schnellbau) errichtet werden kann.
7. Die Kommission der Regierung Moskaus für Notfallmanagement und Brandschutz unter meiner Führung soll die Koordination aller Aktivitäten der öffentlichen Behörden der Stadt Moskau, der kommunalen Selbstverwaltung

in den Stadtkreisen, Siedlungen innerhalb Moskaus und der Einrichtungen übernehmen.
8. an Rakowa A.W., Moskaus stellvertretende Bürgermeisterin, zuständig für soziale Entwicklung, Vorsitzende der Zentrale für Maßnahmen gegen die Einfuhr und Verbreitung in Moskau von Infektionskrankheiten, die durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) verursacht werden:
8.1. Die Zentrale soll bis auf weitere Anweisungen 24 Stunden am Tag funktionieren.
8.2. Es sind tägliche Berichte über die Lage bezüglich der Verbreitung des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) in Moskau, Anzahl der Erkrankten einschließlich neuer festgestellter Fälle der Infektion, dem Oberbürgermeister Moskaus zu erstatten.
9. Die Ausführung des Erlasses wird von mir persönlich überwacht. Oberbürgermeister Moskaus (Unterschrift, Siegel) S.S. Sobjanin

Categorised in: , ,